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Wann dürfen Werbestelltafeln nach StVO aufgestellt werden?

Werbeaufsteller vor dem Geschäft: Wann die StVO-Ausnahme in Berlin greift, welche Maße gelten und wann Sky-Flags genehmigungspflichtig sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In Berlin ist für Werbestelltafeln grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung nötig.
  • Genehmigt gilt: nur während der Öffnungszeiten, direkt vor dem eigenen Geschäft, maximal 1,50 m tief.
  • Der Aufsteller darf höchstens 1,20 m hoch und 0,80 m breit sein.
  • Sky-Flags und Flying-Banner sind in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Hölzerner Werbeschaukasten mit zwei Plakaten vor gelber Ziegelfassade.
Symbolfoto: Werbeschaukasten auf einem Gehweg. Aufnahmedatum unbekannt, Motiv aus Tscheboksary, Russland. Foto: Александр Сигачёв, CC0. Originalbild und Lizenzhinweise.

Warum die StVO Aufsteller nicht generell erlaubt

§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 StVO verbietet das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Genau auf dieses Verbot bezieht sich die Ausnahmevorschrift des § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO, wonach die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten des § 33 Abs. 1 Nummer 1 und 2 genehmigen können.

Ein Automatismus für ein Plakat vor der Tür besteht also nicht. Der Fußgängerverkehr darf durch den genehmigten Aufsteller nicht behindert werden.

Was eine genehmigte Aufstellung erlaubt

Für das Aufstellen von Werbestelltafeln ist laut Berliner Serviceportal eine Genehmigung erforderlich. Wird sie erteilt, ist die Aufstellung nur während der Öffnungszeiten direkt vor dem eigenen Geschäft in maximal 1,50 Meter Tiefe ab Hauswand zulässig; diesen engen Bereich bezeichnet Berlin als Anliegergebrauch. Die Werbeaufsteller dürfen maximal 1,20 m hoch und 0,80 m breit sein. Der Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden.

Prüfliste für den Aufsteller vor der Tür

Die folgende Skizze ist eine eigene Arbeitshilfe, keine amtliche Vorgabe. Messen Sie einmal nach und gehen Sie die fünf Punkte durch.

Prüfschritt Frage typische Folge
Anliegergebrauch Bleibt der Aufsteller innerhalb von 1,50 m ab Hauswand? darüber hinaus ist die Aufstellung nicht mehr gedeckt
Maße Höchstens 1,20 m hoch und 0,80 m breit? größere Aufsteller überschreiten den beschriebenen Rahmen
Zeit Steht das Plakat nur während der Öffnungszeiten? außerhalb dieser Zeit entfernen
Restbreite Bleibt genug Platz für Fußgänger? sonst Aufstellung untersagen
Sonderform Sky-Flag oder Flying-Banner? immer genehmigungspflichtig

Wer diese fünf Punkte vor dem Kauf des Aufstellers prüft, vermeidet Nachbesserungen. Tragen Sie die 1,50-Meter-Grenze und den vorgesehenen Aufsteller in eine maßstäbliche Standortskizze ein. Notieren Sie die gemessenen Werte, damit Sie sie beim Antrag oder bei Rückfragen zur Hand haben. So lässt sich vorab klären, ob der gewählte Standort den örtlichen Vorgaben entspricht.

Ausnahmegenehmigung: Antrag, Dauer und Gebühren

Erforderliche Unterlage ist der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Werbestelltafeln, den Berlin online abwickelt. Zuständig ist nur das Bezirksamt, in dem sich der Betriebssitz befindet, nicht der Standort. Die Verwaltungsgebühr beträgt laut Service Berlin 40 Euro bei einjähriger Gültigkeit, 60 Euro für zwei Jahre und 80 Euro für drei Jahre. Die genannten Beträge sind Verwaltungsgebühren.

Warum Bezirke unterschiedlich entscheiden

Berlin weist selbst darauf hin, dass die Dienstleistung nicht in allen Bezirken für rechtlich notwendig gehalten wird. Ob eine Werbestelltafel den Verkehr erschwert oder behindert, bewerten die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden unterschiedlich. Klären Sie den Standort deshalb vorab mit Ihrem Bezirksamt, bevor Sie eine längere Gültigkeit beantragen. Unabhängig davon gilt: Für Sky-Flags und Flying-Banner besteht in jedem Fall eine Genehmigungspflicht.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen kleinen Aufsteller wirklich eine Genehmigung? In Berlin ist laut Serviceportal grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, weil die StVO Hindernisse auf der Straße bei möglicher Verkehrsgefährdung verbietet. Ob Ihr Bezirk die Dienstleistung für notwendig hält, klären Sie vorab.

Welche Maße darf mein Werbeaufsteller haben? Nach der Berliner Darstellung höchstens 1,20 Meter Höhe und 0,80 Meter Breite, aufgestellt nur während der Öffnungszeiten und direkt vor dem eigenen Geschäft.

Sind Sky-Flags und Flying-Banner genehmigungsfrei? Nein. Für ihr Aufstellen besteht in jedem Fall eine Genehmigungspflicht, unabhängig davon, wie der einzelne Bezirk Werbestelltafeln bewertet.

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