Werbekanäle
Teil von Welche Erlaubnis brauchen Sie für Werbung im öffentlichen Raum?
Welche Unterlagen braucht der Antrag für eine Werbeanlage?
Unterlagen für den Berliner Sondernutzungsantrag Werbeanlage: Pflichtfelder, bemaßter Lageplan, Anlagen, Gebühren und typische Fehler im Formular.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Berliner Sondernutzungsantrag verlangt eine Sondernutzungsart pro Antrag; für zwei Werbeformen brauchen Sie zwei Anträge.
- Pflicht ist ein bemaßter Lageplan mit Abmessungen der Anlage, Breiten der Verkehrsflächen und der Restbreite für Fußgänger.
- Bei Firmen gehören Registereintrag und Ansprechpartner ins Formular, bei Vertretung eine Vollmacht.
Pflichtfelder im amtlichen Antragsformular
Das Formular unterscheidet zuerst die Antragsart: Neuantrag oder Folgeantrag. Beim Folgeantrag tragen Sie das Aktenzeichen des Vorbescheids ein, damit die Behörde den Vorgang zuordnen kann. Alle mit Stern markierten Felder sind Pflichtfelder.
Bei Firmen verlangt das Formular den Registereintrag mit Gericht und Nummer sowie einen Ansprechpartner. Für natürliche Personen genügen Name, Geburtsdatum, Anschrift und eine erreichbare Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen. Wer den Antrag im Namen eines anderen stellt, füllt zusätzlich das Feld für den Bevollmächtigten aus.
Das Berliner Formular nach § 11 Berliner Straßengesetz fragt Straße, Hausnummernbereich, Gehweg oder sonstigen Straßenraum sowie Beginn und Ende ab. Pflichtfelder sind mit Stern gekennzeichnet, darunter die Auswahl der Nutzungsfläche und der Beginn.
Art der Nutzung: eine Werbeform pro Antrag
Ein zentraler Hinweis steht direkt über der Auswahlliste: Nur eine Sondernutzungsart je Antrag auswählen. Wer eine feste und eine freistehende Werbeanlage kombinieren will, reicht also zwei getrennte Anträge ein.
Für Werbung sieht die Liste die Positionen Werbeanlagen (festsitzend) und Werbeanlagen (freistehend) vor. Bei beiden kreuzen Sie zusätzlich an, ob die Anlage einseitig oder zweiseitig ist. Weitere werbenahe Positionen sind Großflächenwerbetafeln sowie Fremdwerbung an Baugerüsten. Passen Sie die Auswahl exakt zu Ihrer Anlage, sonst wird der Antrag unvollständig.
Neben der Art der Nutzung fragt das Formular nach Anzahl sowie Ausmaß und Umfang, also Länge mal Breite. Diese Maßangaben müssen mit dem Lageplan übereinstimmen. Weichen Formular und Plan voneinander ab, entsteht Rückfrageaufwand.
Bemaßter Lageplan und weitere Anlagen
Ein bemaßter Lageplan oder eine Skizze ist jedem Antrag beizufügen. Er muss die Abmessungen der beantragten Nutzung zeigen und die Breiten der Verkehrsflächen. Die für den Fußgängerverkehr an der schmalsten Stelle verbleibende Breite ist gesondert auszuweisen. Parkstreifen, Seitenstreifen und Radwege sind ebenfalls im Plan anzugeben.
Als Anlagen listet das Formular Lageplan, Schnitt und Vollmacht. Der Schnitt hilft, wenn Höhe oder Aufbau der Anlage aus der Draufsicht nicht hervorgehen. Die Vollmacht betrifft nur Fälle, in denen eine andere Person den Antrag stellt.
Für Werbestelltafeln nennt Service Berlin zusätzlich Ort, Zeitraum, Nutzungsfläche und Standort. Dort soll der Antrag online gestellt werden, zuständig ist das Bezirksamt des Betriebssitzes. Festsitzende und freistehende Werbeanlagen beantragen Sie mit dem Sondernutzungsformular.
Was Sie vor dem Absenden prüfen sollten
Arbeiten Sie die folgende Checkliste vor dem Absenden durch. Sie fasst die Pflichtangaben aus dem Formular zusammen und deckt häufige Lücken ab.
| Prüfpunkt | Was konkret einzutragen ist |
|---|---|
| Antragsart | Neuantrag oder Folgeantrag mit Aktenzeichen |
| Sondernutzer | Name, Anschrift, bei Firmen Registereintrag |
| Ort der Nutzung | Straße, Hausnummer, Gehweg oder sonstiger Straßenraum |
| Zeitraum | Datum von und bis, Deckung mit dem Nutzungsplan |
| Nutzungsart | genau eine Position, einseitig oder zweiseitig markiert |
| Ausmaß | Anzahl sowie Länge mal Breite, deckungsgleich mit dem Plan |
| Lageplan | Abmessungen, Verkehrsflächenbreiten, Restbreite gesondert |
| Anlagen | Lageplan, bei Bedarf Schnitt und Vollmacht |
Eine Gebühr nennt das Formular nicht konkret, sondern nur die grundsätzliche Gebührenpflicht. Die Höhe setzt die zuständige Stelle fest. Wer die Sondernutzung ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt nach § 28 Berliner Straßengesetz ordnungswidrig; möglich sind ein Bußgeld bis 10.000 Euro, der Entzug der Gegenstände und eine nachträgliche Gebührenfestsetzung.
Für Werbestelltafeln nennt Service Berlin Verwaltungsgebühren von 40, 60 oder 80 Euro für ein, zwei oder drei Jahre. Lassen Sie die Gebühren für andere Anlagen von der zuständigen Stelle bestätigen.
Werbeaussagen auf der Anlage prüfen
Neben den Antragsunterlagen zählt der Inhalt der Werbung. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale des Angebots. Das regelt § 5 Absatz 2 UWG im Einzelnen.
Bei Preiswerbung kommt Absatz 5 hinzu: Wird mit einer Preissenkung geworben, obwohl der Preis nur unangemessen kurze Zeit gefordert wurde, wird eine Irreführung vermutet. Der Werbende trägt die Beweislast dafür, ob und in welchem Zeitraum der frühere Preis gefordert wurde. Prüfen Sie Werbemotiv und Formularangaben getrennt, aber vor dem Absenden gemeinsam.
Häufige Fragen
Brauche ich für zwei Werbeanlagen zwei Anträge? Bei unterschiedlichen Sondernutzungsarten verlangt das Formular getrennte Anträge. Für mehrere gleichartige Anlagen enthält es ein Feld zur Anzahl. Stimmen Sie mit der Behörde ab, ob Ihr Vorhaben in einem Antrag erfasst werden kann.
Wer ist für meinen Antrag zuständig? Bei Werbestelltafeln laut Service Berlin das Bezirksamt des Betriebssitzes, nicht zwingend der Standort. Für festsitzende und freistehende Werbeanlagen nennt das Formular kein bestimmtes Bezirksamt.
Was passiert ohne Erlaubnis? Nach § 28 Berliner Straßengesetz drohen ein Bußgeld bis 10.000 Euro, der Entzug der Gegenstände und eine nachträgliche Festsetzung von Sondernutzungsgebühren.
Das Formular betrifft die Sondernutzung öffentlichen Straßenlands. Prüfen Sie bei einer Anlage auf Privatgrund gesondert die baurechtlichen Anforderungen.