Werbekanäle
Teil von Hörfunk planen: Dayparts, Spotlängen und Kombi-Kalkulation mit ARD MEDIA 2026
Spot produzieren: Sprecher, Musikrechte und Musikmeldung planen
Spot produzieren: Sprecher und Schnitt ins Sekundenraster, Musikrechte vorab beim Verlag klären und die Musikmeldung mit sieben Angaben an den Sender liefern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die GEMA bittet darum, jedem gelieferten Spot eine Musikmeldung mit sieben Angaben beizufügen.
- Das Herstellungsrecht an der Musik klären Sie vor Produktionsstart direkt beim Musikverlag.
- Senderechte liegen bei den Programmveranstaltern und werden pauschal von der GEMA eingeräumt.
- Ihr Sekundenraster sollte Musiksekunden und Spotlänge exakt getrennt ausweisen.
Sprecheraufnahme und Schnitt auf das Sekundenraster
Der Sprecher ist im Sekundentakt gefragt, nicht im Minutentakt. Nehmen Sie mehrere Takes auf und protokollieren Sie, welche Version welche Länge hat. Erst nach der Auswahl schneiden Sie auf das Raster.
Das Sekundenraster ist Ihr internes Werkzeug: Es hält fest, wann der Sprecher einsetzt, wann die Musik startet und wie lang der Spot am Ende ist. Ein Spot von 30 Sekunden hat nicht automatisch 30 Musiksekunden. Die Sprechzeit kann 8 Sekunden betragen, der Rest ist Musik oder Pause.
Halten Sie Raster und tatsächliche Länge getrennt. Eine Pause von 0,5 Sekunden ist keine Musikzeit. Tragen Sie die tatsächliche Musikdauer ein. Sie entspricht der Spotlänge nur, wenn die Musik den gesamten Spot begleitet.
Musik im Spot: Herstellungsrecht beim Verlag, Senderecht bei der GEMA
Musik in der Hörfunkwerbung ist urheberrechtlich zweifach erfasst: geschützt ist erstens die Herstellung eines Werbespots unter Verwendung von Musik und zweitens die spätere Ausstrahlung. Das geht aus der Information für Werbespotproduzenten der GEMA hervor.
Für die Herstellung müssen Sie als Produzent tätig werden. Sie erwerben die Rechte vor Produktionsstart beim jeweiligen Musikverlag, nicht bei der GEMA. Die GEMA stellt selbst klar, dass die Erlaubnis zur Musiknutzung für Werbespots ausschließlich bei den Rechteinhabern einzuholen ist, da in der Werbung keine Übertragung auf die GEMA vorgesehen ist. Zuständige Verlage und Urheber finden Sie über die GEMA-Online-Repertoiresuche oder kostenpflichtig über die GEMA-Dokumentationsstelle Berlin.
Die Senderechte räumt die GEMA direkt und pauschal den Programmveranstaltern ein. Als Produzent müssen Sie sich um sie formal nicht kümmern. Die GEMA erteilt diese Rechte aber nur unter der Bedingung, dass die Einwilligung von Komponist oder Musikverlag eingeholt wurde und der Spot rechtmäßig hergestellt ist.
Kurz: Sie brauchen für die Produktion eine Verlagslizenz. Die Sendelizenz sieht der Sender, aber sie hängt an Ihrer Vorarbeit.
Was die Musikmeldung an den Sender enthalten muss
Die GEMA bittet Produzenten ausdrücklich, jedem gelieferten Werbespot ohne Ausnahme eine Musikmeldung beizufügen. Sieben Felder sind zu füllen:
| Feld | Hinweis |
|---|---|
| 1. Werbetreibender | offizieller Firmenname |
| 2. Produktname | beworbene Marke oder Variante |
| 3. Spottitel | interne Kennung, z. B. "Marke X Hörfunk 01" |
| 4. Komponist | Name laut Verlag |
| 5. Werktitel | Originaltitel der Musik |
| 6. Musiksekunden | reine Musikzeit im Spot |
| 7. Spotlänge | Gesamtlänge des Spots |
Besonders wichtig für den Sender sind Werktitel, Komponist, Textdichter, Musikverlag und Länge des Musikwerkes im jeweiligen Spot. Fragen zur Lizenzierung beantwortet die GEMA unter [email protected].
Legen Sie die Meldung als ausfüllbares Formular an. Eine Spalte für das Sekundenraster hilft, Musiksekunden und Spotlänge nicht zu verwechseln. Ohne korrekte Meldung kann der Sender die Musik nicht werk- und nutzungsgetreu an die GEMA weiterleiten.
Lieferung an den Sender und Frist vor dem Start
Wann Sie liefern müssen, legt der Sender fest. Stimmen Sie auch den Termin der Musikmeldung mit dem Sender ab. Planen Sie die Übergabe trotzdem mit Puffer vor dem gewünschten Starttermin.
Stellen Sie dem Sender den fertigen Spot plus vollständige Musikmeldung bereit. Prüfen Sie vor dem Versand, ob die gemeldeten Musiksekunden dem tatsächlichen Schnitt entsprechen. Weicht die gelieferte Spotlänge ab, passen Sie das Sekundenraster an.
Behalten Sie eine Kopie der Musikmeldung und der Verlagslizenz in Ihren Unterlagen. So bleibt die Rechtekette vom Verlag bis zum Sender nachvollziehbar.
Häufige Fragen
Muss ich Senderechte selbst bei der GEMA beantragen? Nein. Die GEMA räumt Senderechte direkt und pauschal den Programmveranstaltern ein. Der Sender meldet die verwendete Musik an die GEMA. Sie liefern dafür die Musikmeldung.
Was passiert, wenn ich die Musikmeldung weglasse? Der Sender kann die verwendete Musik dann nicht an die GEMA melden. Die GEMA vergibt Senderechte nur unter der Bedingung, dass der Spot rechtmäßig hergestellt und die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt wurde.
Woher weiß ich, welcher Verlag zuständig ist? Über die GEMA-Online-Repertoiresuche oder kostenpflichtig über die GEMA-Dokumentationsstelle Berlin. Die Lizenz zum Herstellen erwerben Sie dann direkt beim ermittelten Verlag.