Werbekanäle
Teil von Wie plane ich regionale Werbung, ohne nicht bediente Gebiete zu bezahlen?
Wie buche ich Anzeigen in einer Regionalzeitung für nur einen Teil des Verbreitungsgebiets?
Teilbelegung in Regionalzeitungen buchen: lokale Ausgaben erkennen, IVW-Auflagen je Belegungseinheit abfragen, Tausenderpreis verhandeln und Anzeigenschluss prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Teilbelegung heißt: Sie buchen eine lokale Ausgabe statt der Gesamtausgabe.
- Fragen Sie die IVW-geprüfte Auflage je Ausgabe ab, nicht nur die Gesamtauflage.
- Verhandeln Sie den Tausenderpreis je 1.000 Exemplare für Ihr tatsächlich bedientes Gebiet.
- Preise, Rabatte und Fristen stehen ausschließlich in der aktuellen Anzeigenpreisliste (Mediadaten) des Verlags.
Warum die Gesamtausgabe selten passt
Ein Betrieb in Mönchengladbach bedient selten Leser in Kleve. Buchen Sie die Gesamtausgabe, zahlen Sie für Zustellgebiete ohne Umsatzchance. Der erste Schritt ist deshalb die Frage: Welche Ausgaben und Teilausgaben führt der Verlag überhaupt?
Die Rheinische Post gliedert ihre Belegungseinheiten laut eigener Preisliste in Gesamtausgabe, Wirtschaftsraum-Ausgaben und Bezirksausgaben. Jede Einheit hat eine eigene ZIS-Nummer sowie eigene Werte für verkaufte und verbreitete Auflage. Die Gesamtausgabe weist zum IVW-Quartal Q2 2025 189.527 verkaufte Exemplare aus, die Bezirksausgaben liegen deutlich darunter, zum Beispiel 55.044 in Düsseldorf, 2.868 in Duisburg und 2.362 in Solingen-Remscheid.
Teilbelegung bedeutet aber nicht Beliebigkeit. Zustellgebiete lassen sich meist nur entlang vorhandener Ausgaben- und Belegungseinheiten buchen, nicht haushaltsgenau.
Auflagendaten als Verhandlungsgrundlage
Die IVW erfasst und prüft die quartalsweise gemeldeten Auflagen ihrer Mitgliedsverlage, für gedruckte wie digitale Ausgaben. Im vierten Quartal 2025 unterlagen 314 Tages- und 16 Wochenzeitungen der Auflagenkontrolle. Die ePaper-Verkäufe der Tageszeitungen stiegen im Vorjahresvergleich um 8,5 Prozent.
Diese Zahlen sind noch kein Streuverlust-Nachweis. Sie helfen aber, die Teilbelegung mit geprüften Auflagendaten zu begründen, statt sich auf mündliche Zusagen zu verlassen. Fragen Sie die IVW-Ausweisung ausdrücklich je Ausgabe ab, nicht nur als Gesamtmarke.
Für die Teilbelegung ist die Verbreitungsanalyse für Tageszeitungen besonders nützlich: Sie weist die verkaufte Auflage nach Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden aus. So prüfen Sie vor der Buchung, wie viele Exemplare einer Ausgabe Ihr Einzugsgebiet tatsächlich erreichen.
So finden Sie die passende Belegungseinheit
Fragen Sie den Mediaberater nach dem Verbreitungsgebiet und den lokalen Ausgaben. Nennen Sie Ihre bedienten Postleitzahlen und Ortsteile. Lassen Sie sich zu jeder Ausgabe die verkaufte und die verbreitete Auflage nennen. Achten Sie auf Kombinationspflichten, etwa wenn eine Bezirksausgabe nur zusammen mit einem anderen Titel erscheint. Die Rheinische Post nennt eine Pflichtkombination der Wirtschaftsraum- und Bezirksausgabe Düsseldorf mit dem Düsseldorfer Anzeiger für Nachrufanzeigen sowie bestimmte Rubriken, etwa Stellenmarkt oder Reise & Welt. Prüfen Sie die Regel Ihrer Anzeigenart.
Prüfen Sie zusätzlich, ob der Verlag eigene Anzeigenblätter, Beilagen oder Kombinationen mehrerer Titel anbietet. Solche Kombinationen erweitern oft die Reichweite im Kerngebiet. Bei der Rheinischen Post bündelt etwa die ACN-Kombibuchung in einem Auftrag bis zu zehn Titel der Metropolregion Rheinland, ohne dass Sie Randgebiete einzeln dazukaufen müssen.
Beispielrechnung: Tausenderpreis und Teilbelegung
Die folgende Rechnung ist eine illustrative Kalkulation mit erfundenen Zahlen, keine Preisangabe eines Verlags. Sie dient nur dazu, zwei Buchungswege zu vergleichen.
| Position | Gesamtausgabe (Beispiel) | Teilbelegung (Beispiel) |
|---|---|---|
| Verteilte Exemplare | 120.000 | 6.000 |
| Tausenderpreis netto (je 1.000 Exemplare) | 40,00 € | 40,00 € |
| Netto-Kalkulationspreis vor MwSt. | 4.800,00 € | 240,00 € |
| Bediente Haushalte im Einzugsgebiet (Annahme: 1 Exemplar je Haushalt) | 6.000 | 6.000 |
| Netto-Kosten je bedientem Haushalt | 0,80 € | 0,04 € |
Die Gesamtausgabe erreicht rechnerisch nur 5 Prozent der Verteilung in Ihrem Gebiet. Die Teilbelegung senkt die Streuverluste. Ob sie günstiger ist, hängt von der Preisliste ab: Kleine Ausgaben profitieren oft nicht von Mengenrabatten, weil die Staffeln erst ab größeren Millimetervolumina greifen.
Berechnen Sie den Tausenderpreis immer selbst: Nettopreis geteilt durch Verteilexemplare mal 1.000. Die genaue Bezugsgröße, verkaufte oder verbreitete Auflage, legt der Verlag fest. In den Mediadaten wird der Tausenderpreis je Werbeform und Ausgabe getrennt ausgewiesen.
Rabatte, Fristen und Vertragsdetails klären
Anzeigenpreislisten nennen Abschlussnachlässe: Ab einer bestimmten Zahl an Anzeigen oder Millimetern im Zwölf-Monats-Zeitraum steigt der Nachlass. Diese Staffeln gelten meist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Ob eine Teilbelegung dort einbezogen wird und ob Anzeigenvolumina bei Belegung mehrerer Ausgaben addiert werden, müssen Sie ausdrücklich erfragen und schriftlich bestätigen lassen.
Klargestellt werden muss auch:
- Erscheinungstage und Anzeigenschluss inklusive Uhrzeit
- Berechnung in Millimetern je Spalte, bei Fließsatz je Zeile
- Formate und Druckdaten, wenn der Verlag gestaltet
- ob Rabatte auf Teilbelegungen angewendet werden
- Stornofristen und Ausfallkosten
Nennen Sie bei der Anfrage Ihr Gebiet, Ihre Zielgruppe und das Buchungsvolumen. Fragen Sie zwei Varianten an: eine Einzelausgabe und eine Kombination mehrerer Lokalausgaben.
Kalkulieren Sie die Kosten je bedientem Haushalt für beide Varianten und legen Sie diese Zahl ins Gespräch. Sie verschiebt die Verhandlung vom Listenpreis auf die Leistung in Ihrem Gebiet und macht Streuverluste sichtbar.
Häufige Fragen
Kann ich eine Teilausgabe für ein beliebiges Gebiet buchen? Nein. Sie können nur die Belegungseinheiten buchen, die der Verlag tatsächlich führt. Ein Gebiet ohne eigene Ausgabe lässt sich nicht haushaltsgenau dazubuchen.
Wie verlässlich sind Verlagsangaben zur Auflage? IVW-geprüfte Auflagen sind eine belastbarere Grundlage als ungeprüfte Verlagsangaben. Die IVW prüft die quartalsweise gemeldeten Zahlen ihrer Mitgliedsverlage. Fragen Sie nach der aktuellen IVW-Ausweisung Ihrer Ausgabe.
Zahle ich netto oder brutto? Anzeigenpreislisten weisen in der Regel Nettopreise aus, auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Die genaue Regelung steht in Ihrer Preisliste.