Werbekanäle
Teil von Werbefotos und Videos beauftragen: Rechte und Lieferumfang klären
Fotoshooting planen: Von der Motivliste bis zur Lieferung in hoher Auflösung
Fotoshooting für Werbemittel planen: Motivliste, Tagesablauf, Rechteklärung und Dateilieferung abstimmen. Mit konkreten Prüfpunkten für den Auftrag.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Motivliste legt Anzahl, Format und Zweck jedes Bildes fest und ist die Basis für Zeitplan und Ressourcen.
- Rechteklärung gehört in die Planung, nicht ans Ende. Sie kann sich über Wochen hinziehen.
- Die Lieferung wird als Übergabeprotokoll mit Format, Auflösung, Anzahl und Nutzungsumfang definiert.
Motivliste als Grundlage jeder Kalkulation
Die Motivliste ist keine Ideensammlung, sondern eine Arbeitsliste. Sie sollte pro Motiv drei Dinge festhalten: Objektaufnahme, Anwendungssituation oder Bild mit Menschen. Dazu kommt das gewünschte Ausgabeformat, etwa 16:9 für Web oder 4:5 für Social.
Ein Aufgabenumfang nach dem Muster "Scope of Work" benennt vorab die Mengen: Anzahl der Motive, Broschüren, Mailings, dazu Koordinationsaufwand und Beratung. Erst daraus lässt sich ein Ressourcenplan für den Tag oder die Woche ableiten. Wer die Motivzahl erst im Studio festlegt, produziert Leerlauf.
Zählen Sie auch Varianten mit. Ein Motiv mit und ohne Modell, als Hoch- und Querformat, ist nicht ein Bild, sondern vier.
Set, Requisiten und Tagesablauf
Der Tagesablauf folgt der Motivliste, nicht umgekehrt. Sinnvoll ist eine Reihenfolge, die Rüstzeiten minimiert: Alle Objektaufnahmen am selben Tisch, alle Aufnahmen mit gleicher Lichtsetzung zusammen. Requisiten werden jedem Motiv namentlich zugeordnet, sonst sucht das Team mitten im Shooting.
Werden Materialien oder Produkte nachgeliefert, gehört ein Puffer in den Plan, nicht in die Diskussion am Set.
Beispielhafter Ablaufplan für einen Shooting-Tag (Vorlage, keine Norm):
| Nr. | Motiv | Setting/Requisit | Modell | Format | Fenster |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Produkt Solo | Tisch, Papierhintergrund | nein | 4:5, 1:1 | 09:00-10:00 |
| 2 | Anwendung | Küchenzeile, Zutaten | ja | 16:9 | 10:15-11:45 |
| 3 | Detail | Makro, gleiche Lichtsetzung | nein | 1:1 | 12:30-13:15 |
| 4 | Team/Marke | Fensterlicht, zwei Personen | ja | 16:9 | 13:30-14:30 |
| 5 | Reserve | nach Liste | offen | offen | 14:45-16:00 |
Die Reserveschiene ist bewusst leer. Erfahrungsgemäß füllt sie sich von selbst.
Auswahlstrecke und finale Lieferung
Die Auswahlstrecke ist ein Zwischenschritt: Kontaktbögen oder Vorschaubilder, nummeriert, mit Kommentarspalte für den Auftraggeber. Erst danach wird retuschiert. Das verhindert, dass teure Nacharbeit an Bildern entsteht, die niemand braucht.
Die Lieferung selbst gehört in ein Übergabeprotokoll. Bewährt haben sich fünf Angaben: Dateiformat, Auflösung, Anzahl der Bilder, Ablageort und Nutzungsumfang. Bei Auflösung und Format gibt es keinen allgemeinen Branchenstandard; die Werte müssen im Auftrag stehen. Wer die Motive für Social, Web und Print braucht, bestellt drei Sätze statt eines "möglichst großen".
Der Nutzungsumfang ist ein eigener Punkt. Nach § 31 Absatz 1 UrhG kann das Nutzungsrecht als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Sind Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln benannt, entscheidet der Vertragszweck, auf welche Arten sich die Einräumung erstreckt. Ein Satz im Auftrag ist also keine Formsache, sondern steuert den Wert der Lieferung.
Rechteklärung braucht Vorlauf. Bei Musik, die in einer Produktion verwendet wird, kann sie sich über Wochen oder Monate hinziehen; die GEMA rät ausdrücklich, dies in Ihrer Planung zu berücksichtigen. Für ein reines Fotoshooting gilt derselbe Grundsatz bei allem, was vor dem Shooting beschafft werden muss.
Was als Zusatzaufwand gilt
Zusatzaufwand beginnt dort, wo die Motivliste endet. Typische Positionen sind zusätzliche Formate aus einem bereits fotografierten Motiv, neue Lichtsetzungen nach Abschluss des Sets, Bildbearbeitung über eine vereinbarte Grundretusche hinaus und ein zweiter Auswahl- oder Freigabedurchlauf.
Ein weiterer Punkt ist die Weitergabe der Rechte. Ein Nutzungsrecht kann nach § 34 Absatz 1 UrhG nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden; auf das Rückrufsrecht und die Haftung des Erwerbers kann der Urheber im Voraus nicht verzichten (§ 34 Absatz 5 UrhG). Wer Motive an Dritte weitergeben will, klärt das besser vor dem Shooting als danach.
Praktisch hilft eine kurze Regel: Jede Position, die ein neues Zeitfenster, eine neue Lichtsetzung oder einen neuen Freigabeschritt auslöst, wird separat angeboten. Alles andere ist Teil des vereinbarten Umfangs.
Häufige Fragen
Muss die Motivliste vor dem Shooting fertig sein? Ja, zumindest für die Mengen. Die Liste bestimmt Zeitfenster, Requisiten und Personal. Einzelne Motive können sich am Set verschieben, die Gesamtzahl sollte aber stehen.
Was gehört in die Lieferung in hoher Auflösung? Vereinbaren Sie konkret Dateiformat, Auflösung, Seitenverhältnisse, Anzahl und Nutzungsumfang. Ein allgemeiner Verweis auf "hohe Auflösung" reicht nicht, weil es dafür keinen einheitlichen Standard gibt.
Wann sollte die Rechteklärung starten? So früh wie möglich, denn sie kann Wochen dauern. Bei Nutzungsrechten entscheidet der vereinbarte Vertragszweck darüber, welche Nutzungsarten umfasst sind.