Werbekanäle
Teil von Werbefotos und Videos beauftragen: Rechte und Lieferumfang klären
Welche Zusatzpositionen machen aus einer Produktion mehrere Videovarianten?
Zusatzpositionen für Videovarianten planen: Seitenverhältnisse, Längen, Tonfassungen, Untertitel und Musikmeldung sauber im Auftrag trennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Varianten entstehen meist nach dem Dreh und kosten zusätzlich Schnittzeit.
- Seitenverhältnisse, Länge, Tonfassung und Untertitel werden getrennt beauftragt.
- Pro Ausspielweg kann eine eigene Musikmeldung nötig sein.
- Alles gehört in den Aufgabenumfang, bevor gedreht wird.
- Jede Variante wird einzeln benannt, geliefert und abgenommen.
Was aus einer Aufnahme mehrere Varianten macht
Eine Videoproduktion liefert selten nur eine fertige Datei. Sobald dieselben Aufnahmen auf mehreren Kanälen laufen sollen, entstehen zusätzliche Arbeitsschritte. Für jede Variante wird neu entschieden, welcher Bildausschnitt, welche Länge, welche Tonspur und welche Texte gelten. Diese Entscheidungen sind keine Kür, sondern eigene Positionen im Auftrag. Die Basisfassung bleibt der Ausgangspunkt, alle weiteren Fassungen bauen darauf auf. Wer den Variantenumfang früh kennt, kann Dreh und Schnitt besser planen.
Wer nur eine Basisfassung bestellt, bekommt genau die. Jede weitere Fassung ist eine abgrenzbare Zusatzleistung. Sie sollte vor dem Dreh schriftlich festgehalten werden, sonst wird sie später zur Verhandlungssache. Der Aufgabenumfang einer Agentur wird üblicherweise über die Anzahl der Motive und Formate definiert. Ähnlich lässt sich der Variantenumfang auflisten: Anzahl der Motive, Broschüren, Mailings, Koordinationsaufwand. Die Liste dient zugleich als Grundlage für Angebot, Abnahme und Abrechnung.
Wichtig: Nicht jede Variante braucht eigene Drehtage. Viele entstehen am Schnittplatz. Entscheidend ist, dass die Ausgangsaufnahmen genug Reserven für andere Bildformate enthalten. Der Dreh wird deshalb so geplant, dass alle vorgesehenen Formate daraus bedient werden können.
Die vier häufigsten Zusatzpositionen
Erstens: zusätzliche Seitenverhältnisse. Ein Dreh in 16:9 liefert nicht automatisch ein brauchbares Hochformat. Für 9:16 und 1:1 müssen Bildkomposition und Motivabstand schon bei der Aufnahme mitgedacht werden. Sonst fehlen später Köpfe, Produkte oder Logos am Bildrand. Hier hilft eine zweite Kamera oder ein bewusst weiterer Bildausschnitt, aus dem sich mehrere Formate beschneiden lassen. Der Bildausschnitt wird für jedes Format neu gesetzt. Je weiter der Ausschnitt gewählt wird, desto mehr Spielraum bleibt für Hochformat, Quadrat und Querformat.
Zweitens: zusätzliche Längen. Eine 60-Sekunden-Fassung ergibt nicht durch bloßes Kürzen einen guten 15-Sekunden-Spot. Kurzfassungen brauchen eigene Anfangs- und Schlusseinstellung, oft einen anderen Einstieg und einen klaren Abschluss. Jede Länge wird als eigene Schnittfassung kalkuliert. Die Kurzfassung ist damit eine eigene Erzählung und nicht nur ein Ausschnitt der langen Fassung.
Drittens: zusätzliche Tonfassungen. Derselbe Spot kann mit Voice-over, ohne Voice-over oder nur mit Musik laufen. Diese Fassungen werden getrennt gemischt. Der Grund ist praktisch: Die Rechte für Musik und Sprache liegen bei unterschiedlichen Stellen, und nicht jeder Kanal verträgt denselben Ton. Welche Tonfassung für welchen Kanal gilt, wird in der Variantenübersicht festgehalten.
Viertens: Untertitel und Texte. Untertitel kommen als separate Datei, meist im SRT-Format, damit der Ton optional bleibt. Dazu können Claim-Varianten, Endkarten und Hinweistexte je Kanal kommen. Sprache und Zeitcode müssen dabei zur jeweiligen Fassung passen.
Der Varianten-Zuschlag im Aufgabenumfang
Für wiederkehrende, klar definierbare Werbemittel sieht das Projekthonorar-Modell einen Festpreis (Ratecard) vor. Mehraufwendungen werden separat kalkuliert und vorab genehmigt. Die Übersicht trennt Grundfassung und Zusatzpositionen. Diese Zusatzpositionen gehören in eine Variantenübersicht.
| Zusatzposition | Ausgangsmaterial | Nachbearbeitung | Im Auftrag zu fixieren |
|---|---|---|---|
| Seitenverhältnis 9:16 oder 1:1 | weiter Bildausschnitt oder zweite Kamera | Neurahmen und Bildkontrolle je Format | Anzahl und Reihenfolge der Formate |
| Kurzfassung 15 oder 30 Sekunden | vollständige Schnittfassung | eigener Anfang, eigenes Ende | Anzahl und Länge je Kanal |
| Tonfassung ohne Voice-over | Rohspur und Musik | getrennte Mischung | welche Tonspur je Kanal |
| Untertiteldatei | fertiger Schnitt | Texterfassung, Zeitcode, Prüfung | Format, Sprache und Lieferweg |
| Musikmeldung je Variante | Musikangaben | Werte je Fassung | Wer meldet wann |
Die fünfte Zeile betrifft die Musik. Jeder ausgelieferte Werbespot soll eine Musikmeldung erhalten. Anzugeben sind unter anderem Werbetreibender, Produktname, Spottitel, Komponist, Werktitel sowie Musiksekunden und Spotlänge: 6. Musiksekunden 7. Spotlänge. Ändert sich die Länge, ändert sich der Meldewert. Die Angaben werden für jede Fassung getrennt erfasst, damit die Meldung zur ausgelieferten Länge passt.
Sollen Motive auf mehreren Kanälen laufen, lohnt ein Blick auf die Nutzungsrechte. Nutzungsrechte lassen sich räumlich, zeitlich oder inhaltlich begrenzen: Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Jede zusätzliche Variante kann daher einen eigenen Nutzungsumfang haben und getrennt vergütet werden. Die Variantenübersicht sollte je Fassung festhalten, welcher Nutzungsumfang gilt.
Häufige Fragen
Zählt eine Untertiteldatei als eigene Videovariante? Ja, sie ist eine eigene Lieferposition. Der Film bleibt gleich, die Textdatei kommt separat. Sie wird separat geliefert und geprüft.
Braucht jede Variante eine neue Musikmeldung? Wenn sich Länge oder Musikanteil unterscheiden, ändern sich die Meldewerte. Pro Spot eine eigene Angabe ist der sichere Weg. Maßgeblich ist die tatsächlich ausgelieferte Fassung.
Sind Seitenverhältnisse schon im Drehplan zu klären? Ja. Nachträgliches Neurahmen verliert Bildinhalt, wenn zu knapp gedreht wurde. Ein späterer Beschnitt kostet Bildqualität und Zeit.