Werbekanäle

Teil von Hauswurfsendungen nach Postaktuell planen und kontrollieren

Werbeverbote am Briefkasten und die passende Postaktuell-Variante

Postaktuell an alle Haushalte oder an Haushalte mit Tagespost: Wie Werbeverbote am Briefkasten wirken und welche Auflage Sie wirklich planen müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei Postaktuell gibt es zwei Varianten: an alle Haushalte und an Haushalte mit Tagespost.
  • Keine Zustellung erfolgt, wenn der Empfänger am Briefkasten etwa mit "Keine Werbung" widerspricht.
  • Dagegen hilft nur eine Verteilgebietsauswahl, die Werbeverweigerer-Haushalte gar nicht erst umfasst.
  • Die Auflage folgt damit aus Haushaltszahl minus Verweigerer-Haushalte, nicht aus der vollen Haushaltszahl.
Briefkasten mit Zettel 'KEINE WERBUNG'
Symbolfoto: Ein Briefkasten mit dem Aufkleber 'KEINE WERBUNG' verdeutlicht, wie Bürger unadressierte Werbung ablehnen können. Foto: © 1971markus, CC BY-SA 4.0. Originalbild und Lizenzhinweise.

Zwei Varianten, zwei Zustelllogiken

Postaktuell ist eine unadressierte Werbesendung. Die Variante an alle Haushalte liefert laut Deutscher Post an jeden Haushalt im selektierten Verteilgebiet. Die Variante an Haushalte mit Tagespost liefert dagegen nur an Haushalte, die am Zustelltag sonstige Post erhalten.

Für die Leserfrage ist dabei entscheidend: Beide Varianten bleiben unadressiert. Es gibt keine Empfängerlisten, keine Einzelanschrift und damit auch keine gezielte Ansprache bestimmter Personen. Die Auswahl bestimmt nur, welche Haushalte im Gebiet überhaupt angesteuert werden sollen.

Eine Besonderheit der Tagespost-Variante: Reichen die Haushalte mit Tagespost nicht aus, kann es an Haushalte ohne Tagespost gehen. Die Umsetzung hängt also vom Zustelltag ab.

Was der Aufkleber rechtlich bewirkt

Die Deutsche Post formuliert die Grenze selbst: Keine Zustellung erfolgt, wenn der Empfänger die Sendung nicht wünscht und den Briefkasten entsprechend kennzeichnet, etwa mit "Keine Werbung" oder "Keine Wurfsendungen".

Für unadressierte Wurfsendungen ist die Rechtslage vergleichsweise klar. Nach Angaben der Verbraucherzentrale genügt ein einfacher Aufkleber, und werbende Unternehmen müssen ihn beachten. Ein BGH-Urteil liegt dazu vor (Az. VI ZR 182/88). Ob der Auftraggeber oder ein zwischengeschalteter Verteiler einwirft, ändert daran nichts. Das Amtsgericht München hat 2022 entschieden, dass das werbende Unternehmen die Verantwortung trägt, wenn Dritte verteilen.

Nicht überspielen sollten Sie die Unsicherheit bei teiladressierten Sendungen. Die Verbraucherzentrale hält den Aufkleber auch dort für beachtlich, weist aber darauf hin, dass dies nicht richterlich entschieden ist. Zudem deckt "Keine Werbung" kostenlose Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil nicht ab.

Zuordnungstabelle: Hinweis, Wirkung, Auflage

Briefkasten-Hinweis Wirkung bei unadressierten Postaktuell-Sendungen Wirkung bei teiladressierten Sendungen Auflagenkonsequenz
kein Hinweis Zustellung möglich Zustellung möglich volle Haushaltszahl
"Keine Werbung" keine Zustellung nach Ansicht der Verbraucherzentrale ebenfalls zu beachten, gerichtlich nicht geklärt Verweigerer-Haushalte abziehen

Die Tabelle macht den eigentlichen Planungsfehler sichtbar: Wer die Auflage aus der vollen Haushaltszahl ableitet, rechnet mit Zustellungen, die am Verweigerer-Briefkasten enden. Der Fehler schlägt auf die Kosten durch, weil die Menge in der Einlieferungsliste steht, nicht das Verhalten der Zusteller.

Auflage planen: vom Gebiet zur echten Zustellmenge

Ein Beispiel: Sie wählen ein Gebiet mit 20.000 Haushalten und die Variante an alle Haushalte. Im Durchschnitt haben laut Verbraucherzentrale weniger als 20 Prozent der Haushalte einen "Keine Werbung"-Aufkleber, in Städten wie München oder Bonn mehr als die Hälfte. Das sind keine amtlichen Zahlen für Ihr Gebiet, sondern Anhaltspunkte.

Angenommen, Sie rechnen mit 15 Prozent Verweigerern: 20.000 minus 3.000 ergibt eine Zustellmenge von 17.000. Bei 30 Prozent wären es nur 14.000. Diese Verweigerer-Quote ist eine eigene Annahme, keine Vorgabe und keine amtliche Kennzahl.

Der Postaktuell Manager und das Webtool zeigen Haushaltszahlen je Zustellbezirk. Ob sich Werbeverweigerer darin herausrechnen lassen, geht aus den öffentlich verfügbaren Produktinformationen nicht hervor. Klären Sie das im Kundenservice, bevor Sie drucken lassen. Liegt Ihre Auflage unter dem Mindestauftragswert von 300 Euro, sieht Postaktuell eine Aufzahlung vor.

Welche Variante passt zu Werbeverboten?

Die Variante an alle Haushalte ist nicht resistent gegen den Aufkleber. Sie sagt nur, dass das Verteilgebiet jeden Haushalt umfasst. In Gebieten mit hoher Verweigerer-Dichte ist die Tagespost-Variante deshalb nicht automatisch die richtige Antwort. Sie richtet sich nach dem Zustelltag und nicht nach dem Aufkleber.

Praktisch ist die Tagespost-Variante bei knappem Budget und kleiner Zielmenge, weil Zustellungen nach der am Zustelltag vorhandenen Postmenge besser planbar sein können. Wer maximale Haushaltsabdeckung braucht, bleibt bei "an alle Haushalte" und plant den Verweigerer-Abzug ein.

Häufige Fragen

Wirkt "Keine Werbung" auch bei Postaktuell an alle Haushalte?

Ja. Für unadressierte Wurfsendungen genügt der einfache Aufkleber. Die Deutsche Post stellt dann laut eigener Produktinformation keine Sendung zu.

Brauche ich weniger Auflage, wenn ich die Tagespost-Variante wähle?

Nicht automatisch. Die Variante richtet sich nach dem Zustelltag. Wie viele Haushalte erreicht werden, hängt von der ausgewählten Zustellbezirksstruktur ab.

Was passiert, wenn ich zu wenig gedruckt habe?

Bleibt die Auflage unter dem Mindestauftragswert, sieht Postaktuell eine Aufzahlung vor, damit der Wert erreicht wird. Kalkulieren Sie diese Option ein.

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