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Honorarmodelle im Vergleich: Provision, Pauschale, Projekt, Scope of Work
Honorarmodelle im Vergleich: Provision, Flatfee, Projekthonorar und Scope of Work mit Risiken, Beispielrechnung und Entscheidungstabelle für Agenturen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Informationsplattform Die richtige Agentur beschreibt fünf Vergütungswege: Provision, Pauschalhonorar, Projekthonorar, Scope of Work und Erfolgsbeteiligung.
- Jedes Modell verlagert ein anderes Risiko: Mediavolumen, Jahresmenge, Einzelprojekt oder Personalkapazität.
- Aprais zeigt einen Zusammenhang zwischen fairer Vergütung und besserer Agenturleistung, keine Ursache.
Provision: Prozentsatz auf das Mediavolumen
Die Provision ist die historische Standardform. Die Agentur erhält einen Prozentsatz des Mediavolumens. Als Referenz nennt die Quelle die 15-Prozent-AE-Provision aus der Full-Service-Zeit.
Das Honorar hängt am Mediabudget, nicht am Arbeitsaufwand: Steigt das Volumen, steigt die Vergütung ohne Mehrleistung; sinkt es, bleibt der Aufwand.
Die Rechenlogik ist nachvollziehbar, bindet die Agentur aber an ein fremdes Budget. Die Provision passt zu Etats mit hohem Mediaanteil.
Pauschalhonorar: feste Flatfee mit Jahresprüfung
Beim Pauschalhonorar erhält die Agentur eine feste Flatfee, die laut Quelle alle Aufwendungen abdeckt. Das Honorar wird jährlich auf Basis des Vorjahres festgesetzt; Sonderereignisse kalkuliert man separat.
Die Stärke ist die Planbarkeit für beide Seiten. Das Risiko: Wird die Jahresprüfung Routine, verschieben sich Mengen und Aufgaben, ohne dass sich das Honorar bewegt. Sonderprojekte gehören außerhalb der Flatfee definiert.
Für stabile Aufgabenmengen passt die Flatfee, bei schwankenden Volumen nur mit Jahresprüfung.
Projekthonorar: Basishonorar plus Ratecard
Beim Projekthonorar vereinbaren Kunde und Agentur ein Basishonorar für strategische Betreuung. Wiederkehrende Werbemittel haben einen Festpreis, die Ratecard; Mehrkosten werden vorab genehmigt.
Kurz: Grundbetreuung als Festbetrag, wiederkehrende Formate zum Ratecard-Preis, neue Aufgaben gesondert.
Das Risiko liegt in der Abgrenzung: Ist die Ratecard zu grob, streiten beide Seiten über den Umfang; ist sie zu fein, wird die Abrechnung zum Projekt. Ein klarer Projektrahmen passt zu wechselnden Kampagnenanlässen.
Scope of Work: Aufgabenliste mit Ressourcenplan
Der Scope of Work verlagert die Diskussion vom Preis auf den Umfang. Kunde und Agentur definieren gemeinsam Aufgaben wie Motive, Broschüren, Mailings und Koordination, schätzen den Ressourcenbedarf nach Zeiträumen, Fähigkeiten und Funktionen ab und planen zwölf Monate.
Der Vorteil ist die Nachvollziehbarkeit, der Preis der Pflegeaufwand: Jede Änderung verschiebt den Plan.
Halten Sie Aufgabenmenge und verfügbare Kapazität zusammen fest. So können Sie bei einer Änderung zeigen, welche zusätzliche Leistung bestellt wird.
Erfolgsbeteiligung und Nutzungsrechte als Ergänzung
Die Erfolgsbeteiligung bindet einen Teil der Vergütung an Erfolg oder Misserfolg. Laut einer Umfrage unter GWA-Agenturchefs beträgt der erfolgsabhängige Anteil am Gross Income knapp fünf Prozent; eine OWM-Studie nennt sechs Prozent.
Im Vertrag braucht Erfolgsbeteiligung eine Messgröße, einen Zeitraum und eine Regel für verfehlte Ziele.
Nutzungsrechte sind ein zweiter Bestandteil. Sie lassen sich auf Regionen oder eine Dauer begrenzen, etwa drei Jahre. Die Höhe wird individuell verhandelt, oft als Stundensatz mal Nutzungsfaktor, teils orientiert am Mediavolumen.
Vergleichstabelle: Modell, Anwendungsfall, Risiko
| Modell | Bemisst sich an | Passt typisch zu | Risiko |
|---|---|---|---|
| Provision | Mediavolumen, Referenz 15 Prozent | Hoher Mediaanteil | Honorar entkoppelt vom Aufwand |
| Pauschalhonorar | Jahresmenge und Erfahrung | Laufende Betreuung | Jahresprüfung und Sonderfälle |
| Projekthonorar | Basishonorar plus Ratecard | Wechselnde Kampagnen und Formate | Abgrenzung des Leistungsumfangs |
| Scope of Work | Aufgabenliste und Ressourcenplan | Mehrere Stakeholder | Pflegeaufwand des Plans |
Beispielrechnung mit ausdrücklich gesetzten Annahmen
Beispiel, keine Marktpreisangabe: Mediabudget 1.000.000 Euro, Jahres-Flatfee 120.000 Euro. Eine Provision von 15 Prozent des Mediavolumens ergäbe 150.000 Euro, also 30.000 Euro mehr als die Flatfee. Das zeigt die Mechanik, nicht die Angemessenheit.
Prüfen Sie für einen fairen Vergleich Leistungsumfang und Vergütung gemeinsam. Ein erfundenes Rechenbeispiel: 120 Euro Stundensatz mal Nutzungsfaktor 1,5 ergeben 180 Euro pro Stunde für die Nutzungsrechte.
Offengelegte Rechenwege verschieben den Streit auf Annahmen.
Was die Aprais-Studie zur Vergütungshöhe zeigt
Aprais verfügt über eine Datenbank mit 20.000+ Agentur- und Kundenteambewertungen. Ausgewertet wurden Kunden, die aus Agentursicht bei fairer Vergütung zu den besten und schlechtesten zehn Prozent zählen.
Die besten zehn Prozent bewerteten die Personalaufstellung ihrer Agenturen 21 Prozent besser. Bei den Agenturleistungen lagen die Unterschiede zwischen 17 und 26 Prozent: Kreation plus 26, Digital, Produktion, Strategie und Planning plus 25, Media Planung plus 17 Prozent.
Das ist ein Zusammenhang, keine Ursache: Laut Autoren schlägt sich ungenügende Vergütung in der Personalallokation nieder.
Empfehlungen für die Vertragsgestaltung
Klären Sie vorab, welche Mitarbeiter und Kapazitäten die wichtigsten Projekte brauchen, und verhandeln Sie mit Einkauf und Marketing.
Definieren Sie die wichtigsten Agenturmitarbeiter und sichern Sie Kapazitäten und Personentage für Ihre Marke. Das ist der Kern des Scope of Work.
Suchen Sie Einsparpotenziale eher in Prozessen als in Stundensätzen, etwa im Briefing und bei den Stakeholdern.
Häufige Fragen
Welches Honorarmodell passt zu einer laufenden Betreuung?
Für stabile Aufgabenmengen das Pauschalhonorar mit Jahresprüfung, bei wechselndem Umfang der Scope of Work.
Was bedeuten die Prozentwerte aus den GWA- und OWM-Befragungen?
Die Quelle nennt knapp fünf Prozent des Gross Income laut GWA-Chefumfrage und sechs Prozent laut OWM-Studie. Beide beschreiben den erfolgsabhängigen Anteil des Agenturumsatzes, keinen Einzelvertrags-Prozentsatz.
Was gehört neben dem Honorar in den Vertrag?
Nutzungsrechte lassen sich auf Regionen oder etwa drei Jahre begrenzen und werden häufig als Stundensatz mal Nutzungsfaktor berechnet.