Werbekanäle
Teil von Agenturrechnungen nach Honorar, Medienkosten und Rechten prüfen
Kostenvoranschlag der Agentur bindend oder freibleibend prüfen
Kostenvoranschlag prüfen: Wann die Agentur gebunden ist, wann der ±10-Prozent-Korridor gilt und welche Nachträge Sie bei der Rechnung bestreiten können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ob ein Kostenvoranschlag bindet, hängt davon ab, ob er als Antrag gilt und ob die Agentur die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
- Ein genehmigter Kostenvoranschlag ist im Mustervertrag die Auftragserteilung, nicht bloß eine Kalkulation.
- Nachträge ohne ausdrückliche Bestätigung der Agentur sind kein automatischer Rechnungsposten.
Kostenvoranschlag, Angebot und unverbindliche Kalkulation
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, bleibt daran gebunden, sofern er diese Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat. So lautet § 145 BGB.
Die Vorschrift setzt aber voraus, dass der Kostenvoranschlag überhaupt ein Antrag ist. Ob das der Fall ist, ergibt sich aus dem wirklichen Willen nach § 133 BGB und aus Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nach § 157 BGB. Ist der Kostenvoranschlag ein Antrag und trägt er den Vermerk freibleibend, bindet er die Agentur nicht an den genannten Preis.
Ein Kostenanschlag ist zudem im Zweifel nicht zu vergüten, wie § 632 Absatz 3 BGB bestimmt. Daraus allein lässt sich aber keine Preisgarantie ableiten. Die Vorschrift sagt nur, dass der Kunde für die bloße Kalkulation nichts schuldet, nicht dass die Agentur zu diesem Preis liefern muss.
Für den Streit über eine Rechnung zählt deshalb zuerst der Wortlaut: Steht dort "verbindlich", "freibleibend" oder "unverbindlich"? Fehlt jede Angabe, ist der Inhalt durch Auslegung zu ermitteln. Maßgeblich sind der wirkliche Wille nach § 133 BGB sowie Treu und Glauben und die Verkehrssitte nach § 157 BGB.
Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbaren
Die Bindung lässt sich vertraglich steuern. Wird die Gebundenheit im Kostenvoranschlag ausgeschlossen, ist die Agentur frei. Fehlt ein solcher Ausschluss, spricht vieles für einen bindenden Antrag.
Wichtig ist die Annahme. Wer den Antrag unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen annimmt, lehnt ihn ab und gibt ein neues Angebot ab, so § 150 Absatz 2 BGB. Ein Zusatz wie "aber ohne Fotoproduktion" im Genehmigungsvermerk kann also den ursprünglichen Rahmen verschieben.
In der Zusammenarbeit mit einer Agentur empfiehlt sich deshalb ein kurzer Genehmigungsvermerk: Datum, Bezug auf den Kostenvoranschlag, Betrag, Umfang. Diesen Vermerk senden Sie der Agentur schriftlich. Das ist eine praktische Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht.
Steht in Ihrem Vertrag nichts zur Verbindlichkeit, schafft ein klarer Vermerk Sicherheit.
Was der Muster-Agenturvertrag zur Abweichung sagt
Der Muster-Agenturvertrag vom 9. August 2019 ist ein Beispieltext, kein Gesetz. Wer ihn verwendet, sollte wissen, was er regelt: Die Agentur hat vor jeder Kosten verursachenden Arbeit einen schriftlichen Kostenvoranschlag vorzulegen, und der Kunde erteilt den Auftrag durch Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll in der Regel schriftlich erfolgen.
Der entscheidende Satz für die Rechnungsprüfung lautet: Bei genehmigten Kostenvoranschlägen gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als mitgenehmigt. Diese Klausel steht im Mustertext aber im Abschnitt G Ziffer 3 und gilt dort ausdrücklich nur für Leistungen nach Abschnitt C 5, also für die Werbemittelproduktion. Ob und für welche Positionen diese Klausel in Ihrem Vertrag steht, müssen Sie im konkreten Text nachsehen.
Kleinere Einzelaufträge und laufende Arbeiten wie Zwischenaufnahmen, Satzkosten oder Retuschen benötigen nach dem Muster keine Vorlage und keine vorherige Genehmigung. Für diese Positionen greift der 10-Prozent-Korridor nicht. Nachträgliche Änderungen benötigen dagegen eine ausdrückliche Bestätigung der Agentur, sonst sind sie nicht wirksam vereinbart.
Beispielrechnung mit angenommenen Werten
Angenommen, Ihr genehmigter Produktionskostenvoranschlag liegt bei 20.000 Euro netto. Dann wären bei einer vertraglichen ±10-Prozent-Klausel 18.000 bis 22.000 Euro vom genehmigten Rahmen umfasst. Diese Werte sind frei gewählt und nicht aus einer Quelle entnommen.
- Freibleibender Vorbehalt: keine Bindung; verlangen Sie eine nachvollziehbare Erläuterung der Abweichung.
- Genehmigung dokumentiert: gebundener Rahmen, Abweichung innerhalb +/- 10 Prozent gedeckt.
- Überschreitung durch Nacharbeit: keine automatische Vergütung, nur mit ausdrücklicher Bestätigung abrechenbar.
- Kleiner Einzelauftrag ohne Kostenvoranschlag: Sonderweg, nicht am 10-Prozent-Korridor messbar.
Abweichungen und Nachträge bei der Rechnung prüfen
Bei der Rechnungsprüfung sortieren Sie zuerst in drei Töpfe: der gebundene Betrag, der anerkannte Korridor und die nicht bestätigten Nachträge. Nur der letzte Topf trägt den Streit. Lassen Sie sich für jede über dem Korridor liegende Position die Mehrleistung erläutern.
Ein wirksamer Change Request braucht die ausdrückliche Bestätigung der Agentur. Fehlt sie, fehlt die vertragliche Grundlage für die Mehrkosten. Verweisen Sie auf Ihre ursprüngliche Genehmigung und fordern Sie die Freigabe nach.
Achtung bei Besprechungsprotokollen: Der Mustertext behandelt sie als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Die Agentur erstellt sie und übermittelt sie dem Kunden unverzüglich. Wer nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht, lässt enthaltene Absprachen und Aufträge nach diesem Beispieltext verbindlich werden.
Häufige Fragen
Bindet ein Kostenvoranschlag die Agentur automatisch? Nein. Er bindet nur, wenn er als Antrag gilt und die Gebundenheit nicht ausgeschlossen wurde. Ob ein Antrag vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln.
Was bedeutet freibleibend für die Rechnung? Die Agentur ist an den genannten Preis nicht gebunden. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Erläuterung der Kalkulation, wenn Sie die Abweichung bestreiten. Ob die Agentur dazu verpflichtet ist, regelt der jeweilige Vertrag, nicht das Gesetz.
Sind Nachträge ohne meine Zustimmung abrechenbar? Nach dem Mustertext nicht, denn Change Requests benötigen eine ausdrückliche Bestätigung der Agentur. Ob eine Genehmigung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.