Werbekanäle
Teil von Agenturrechnungen nach Honorar, Medienkosten und Rechten prüfen
Netto, Rabatt und AE-Provision in der Medienabrechnung nachvollziehen
Medienabrechnung prüfen: Netto, Rabatt und AE-Provision Zeile für Zeile nachrechnen, Originalrechnung anfordern und jede Abweichung schriftlich belegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rechnen Sie jede Zeile getrennt nach: Schaltvolumen netto, Rabatt laut Beleg, Provision, Fremdkosten.
- Die 15-Prozent-AE-Provision ist eine verbreitete Praxisform; die Höhe folgt aus Ihrem Vertrag, nicht aus dem Gesetz.
- §§ 611, 632 BGB legen keinen festen Provisionsprozentsatz fest. Entscheidend sind Vertrag und Leistungsart; § 632 verweist für Werkverträge bei fehlender Bestimmung auf die taxmäßige, sonst übliche Vergütung.
- Ohne Originalrechnung des Mediums bleibt der Rabatt eine Behauptung.
- Klären Sie Abweichungen schriftlich, bevor Sie die Rechnung freigeben.
Netto und Brutto strikt trennen
Die häufigste Fehlerquelle liegt in der Vermischung von Netto- und Bruttobeträgen. Lassen Sie im Mediavertrag festhalten, auf welchen Betrag Provision und Rabatt angewendet werden und wie die Umsatzsteuer behandelt wird. Verlangen Sie deshalb eine Abrechnung, die den Nettobetrag je Medium ausweist und die Umsatzsteuer als eigene Zeile führt. Nur so ist nachvollziehbar, worauf sich ein Rabatt überhaupt bezieht. Wer Belegnetto und Agenturrechnung vergleicht, sieht sofort, ob ein Abschlag eingerechnet wurde oder verschwunden ist.
Wie die Agenturvergütung im Mediabereich funktioniert
Für Medialeistungen ist die prozentuale Vergütung auf das Schaltvolumen die klassische Form. Im Muster-Agenturvertrag heißt es, Medialeistungen würden in der Regel auf der Basis eines Prozentsatzes vom Schaltvolumen berechnet, nach näherer Maßgabe des Mediavertrages.
Laut einer Branchenübersicht ist die Provision auf Basis von Erfahrungswerten etabliert, gängig ist die 15-Prozent-AE-Provision. Rechtlich ist das kein gesetzlicher Satz. Nach § 611 Abs. 1 BGB schulden Sie die vereinbarte Vergütung, nach §§ 611, 632 BGB gilt bei unbestimmter Höhe die taxmäßige, sonst die übliche Vergütung als vereinbart. Die 15 Prozent gelten also nur, wenn Ihr Vertrag sie vorsieht.
Rechenbeispiel: drei Monate, ein Medium
Angenommen, ein fiktives Schaltvolumen von 100.000 Euro netto verteilt sich auf drei Monate. Das Medium gewährt laut Originalrechnung 12 Prozent Rabatt. Vereinbart sind 15 Prozent AE-Provision auf das Schaltvolumen. Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung; alle Annahmen sind gesetzt, nicht belegt.
| Position | Rechnung | Betrag netto |
|---|---|---|
| Schaltvolumen (Listenpreis) | 100.000 Euro | 100.000,00 Euro |
| Rabatt des Mediums | 12 Prozent auf Listenpreis | -12.000,00 Euro |
| Zahllast an das Medium | 100.000 minus 12.000 | 88.000,00 Euro |
| AE-Provision | 15 Prozent auf das Schaltvolumen | 15.000,00 Euro |
| Agenturrechnung an den Kunden | 88.000 plus 15.000 | 103.000,00 Euro |
Streitpunkt ist meist die Bemessungsgrundlage der Provision: Listenpreis, Preis nach Rabatt, Zahllast oder eine vertraglich fixierte Basis. Klären Sie das vor der Kampagne, sonst rechnen Sie nachträglich gegen Ihre eigene Kalkulation. Rechnet die Agentur einen vertraglich vorgesehenen Rabatt nicht weiter, weicht die Agenturrechnung von der vereinbarten Grundlage ab. Eine Nachforderung knüpft dann an die Pflichtverletzung an; Ersatz des daraus entstehenden Schadens kann nach § 280 Abs. 1 BGB verlangt werden.
Fremdkosten, Skonto und Abgaben prüfen
Neben dem Mediavolumen stehen Positionen, die eigenen Regeln folgen. Fremdleistungen Dritter wie Produktion oder Druck werden von der Agentur im Auftrag gegenüber dem Kunden gesondert ausgewiesen. Im Mustervertrag werden diese Fremdkosten unter Beifügung von Belegen mit 15 Prozent Aufschlag auf den Nettobetrag weiterberechnet.
Drei Punkte lohnen den Blick. Bei Vorauszahlungen werden dem Kunden alle erreichbaren Skontoabzüge vergütet, auf Agenturvergütungen dagegen keine Skonti. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden netto berechnet, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden. Gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG trägt der Kunde, nicht die Agentur.
Originalrechnung anfordern und Abweichungen dokumentieren
Der Muster-Agenturvertrag verpflichtet die Agentur zur Rechnungskontrolle und Zahlungsabwicklung im Rahmen der Werbemittelproduktion; eine rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse ist ausdrücklich nicht ihre Aufgabe. Beides ersetzt Ihre Prüfung nicht.
Fordern Sie die Originalrechnung des Mediums mit Rabattzeile an und stellen Sie sie neben die Agenturrechnung. Notieren Sie je Position drei Werte: Sollwert laut Vertrag, Istwert laut Rechnung, Differenz. Diese Tabelle ist Ihre Verhandlungsgrundlage. Geben Sie unstrittige Positionen frei und reklamieren Sie strittige schriftlich mit konkreter Nachforderung. Eine allgemeine Reklamationsfrist nennt keine der Quellen; im Mustervertrag verjähren Ansprüche des Kunden ein Jahr ab Erbringung der Leistung.
Häufige Fragen
Gilt die 15-Prozent-AE-Provision immer? Nein. Sie ist ein Praxiserfahrungswert und gilt nur, wenn Ihr Media- oder Agenturvertrag sie vorsieht.
Worauf wird die Provision berechnet? Das legt der Vertrag fest. Üblich sind Schaltvolumen oder eine gesondert vereinbarte Basis. Rechnen Sie gegen den Mediavertrag, nicht gegen Ihre Erwartung aus der Vorjahreskampagne.
Was tun, wenn der Rabatt fehlt? Originalrechnung des Mediums anfordern, Soll- und Istwert gegenüberstellen und die Differenz schriftlich reklamieren.