Werbekanäle
Teil von Agenturrechnungen nach Honorar, Medienkosten und Rechten prüfen
Nutzungsrechte von Motiven prüfen nach Region, Dauer und Medien
Nutzungsrechte von Motiven prüfen: Welche Angaben zu Region, Laufzeit und Medien Vertrag und Rechnung enthalten sollten und wann Sie nachlizenzieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nutzungsrechte lassen sich räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenzen, das regelt § 31 Abs. 1 UrhG.
- Fehlen einzelne Nutzungsarten im Auftrag, entscheidet der gemeinsame Vertragszweck, was gilt.
- Die Rechnung ist nach § 14 UStG ein Abrechnungsdokument und weist Vergütung aus, nicht den Lizenzumfang.
- Jede Erweiterung über Gebiet, Laufzeit oder Medium hinaus braucht eine eigene Vereinbarung.
Was § 31 UrhG zur Reichweite sagt
Der Urheber kann Nutzungsrechte als einfache oder ausschließliche Rechte einräumen. Er kann sie zugleich räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränken. Genau diese drei Achsen prüfen Sie für jedes Motiv: Wo darf es laufen, wie lange, in welchen Medien? Ein unbefristetes Weltrecht ist möglich, aber die Ausnahme. Wer Motive nur für eine Kampagne einkauft, sollte die Lizenz entsprechend eng fassen.
Region und Laufzeit im Vertrag und in der Rechnung
Sind Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt sich nach § 31 Abs. 5 UrhG nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, welche Nutzung erlaubt ist. Der Muster-Agenturvertrag räumt Rechte im Zweifel für Deutschland ein, begrenzt auf die im Auftrag genannten Medien und die Einsatzdauer. Entscheidend sind Auftrag, Freigabe und Vertrag, nicht die Rechnung. Tragen Sie Region und Laufzeit dort ein, wo sie rechtlich wirken, und prüfen Sie den Auftrag, bevor das Motiv läuft.
Der Muster-Agenturvertrag räumt Rechte im Zweifel für Deutschland ein, begrenzt auf die im Auftrag genannten Medien und die Einsatzdauer. Für jede Ausdehnung über dieses Gebiet, diese Medien oder diese Dauer hinaus brauchen Sie die gesonderte Zustimmung der Agentur.
Medien und Nutzungsarten: Print, Online, Außenwerbung, Bewegtbild
Jedes Motiv braucht eine Liste der Werbeträger. Print, Online, Außenwerbung und Bewegtbild sind getrennte Verwertungen mit eigenen Kosten. Der Muster-Agenturvertrag verlangt für eine Ausdehnung über das Vertragsgebiet, das Ende des Werbemitteleinsatzes oder andere Nutzungsarten die gesonderte Zustimmung der Agentur. Verlangen Sie diese Erweiterung schriftlich und mit Datum.
Nachlizenzierung und unbekannte Nutzungsarten
Eine Nachlizenzierung wird nötig, wenn die Kampagne länger läuft, ein neues Land dazukommt oder ein weiteres Medium genutzt werden soll. Klären Sie vorher, wer zustimmen muss und was die Erweiterung kostet.
Für unbekannte Nutzungsarten gilt § 31a UrhG: Der Vertrag bedarf der Schriftform, und der Urheber kann die Rechtseinräumung widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt drei Monate nach Mitteilung über die beabsichtigte neue Nutzung.
Nach Bekanntwerden schuldet der Verwender eine gesonderte angemessene Vergütung nach § 32c Abs. 1 UrhG. Vorab benennen lassen sich unbekannte Arten gerade nicht. Pauschale Formeln wie "alle Rechte weltweit" ersetzen keine konkrete Beschreibung.
Prüfkarte: Nutzungsrechte je Motiv
| Feld | Eintrag | Im Auftrag genannt? |
|---|---|---|
| Nutzungsart / Werbeträger | Print, Online, Außenwerbung, Bewegtbild | ja / nein |
| Region | Deutschland oder benannte Länder | ja / nein |
| Laufzeit | Datum von bis | ja / nein |
| Recht | einfach oder ausschließlich | ja / nein |
| Bearbeitung, Sublizenz, Dritt-Buyout | erlaubt oder nicht | ja / nein |
Jedes Nein ist eine Rückfrage wert. Notieren Sie die Antwort mit Datum.
Was die Rechnung zeigen sollte
Die Rechnung weist die Vergütung aus. Der Pflichtenkatalog des § 14 Abs. 4 UStG verlangt Angaben zu Leistung und Entgelt, aber keine zu Zeitraum, Gebiet und Medien. Diese Angaben sind dort nicht vorgeschrieben, helfen aber bei der Abstimmung mit dem Auftrag. Nach § 32 UrhG muss die Vergütung angemessen sein, gemessen an Dauer, Häufigkeit und Ausmaß der Nutzung. Fordern Sie bei Abweichungen Belege an.
Häufige Fragen
Reicht die Rechnung als Lizenznachweis?
Nein. Sie belegt die Zahlung, nicht den Umfang der eingeräumten Nutzung. Maßgeblich sind Vertrag und Auftrag.
Darf ich ein Motiv ohne Zeitangabe unbegrenzt nutzen?
Nur wenn das so vereinbart ist. Fehlt die Angabe, entscheidet der Vertragszweck, was gilt. Eine unbegrenzte Nutzung ist die Ausnahme.
Was kostet eine Nachlizenzierung?
Dazu enthält das vorliegende Material keine Preise. Klären Sie die Vergütung im Einzelfall mit der Agentur und lassen Sie sie schriftlich bestätigen.