Mediaplanung

Teil von Anzeigenpreise verstehen: Preisliste, TKP und Auflagendaten zusammen lesen

Sonderkonditionen dokumentieren: Was in eine schriftliche Vereinbarung gehört

Sonderkonditionen schriftlich festhalten: Pflichtfelder, Mindestbestellwert, Laufzeit, Rücktrittsfrist und Gültigkeitsstand an echten Preislisten erklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Preisvereinbarung bleibt nur prüfbar, wenn Preis, Bezugsgröße, Mindestbestellwert und Laufzeit getrennt benannt sind.
  • Die Ströer-Standby-Preisliste nennt 10.000,00 € netto Mindestbestellwert und mindestens drei Monate Einsatzdauer.
  • Gültigkeitsstand, Ausschlüsse und Commitment-Regeln gehören in den Text, nicht ins Gedächtnis.
Beschriftete Metallschubladen mit Archivunterlagen
Symbolfoto: Beschriftete Schubladen eines Archivs für Sprachforschung. Foto: Vysotsky, CC BY-SA 4.0. Originalbild und Lizenzhinweise.

Warum eine Vereinbarung ohne Bezugsgröße nicht prüfbar ist

Ein Preis allein sagt nichts. Die Ströer-CLP-Preisliste rechnet mit einem Netzpreis pro Woche, die ARD-MEDIA-Übersicht mit einem Durchschnittspreis für einen 30-Sekunden-Spot. Wer diese Bezugsgröße nicht mitschreibt, kann später nicht nachrechnen, ob eine zugesagte Sonderkondition eingehalten wurde. Halten Sie deshalb netto oder brutto, Einheit und Zeitraum in einer Zeile fest. Ergänzen Sie, auf welches Medium und welchen Zeitraum sich der Wert bezieht.

Mindestbestellwert und Laufzeit konkret benennen

Die Standby-Preisliste verlangt 10.000,00 € netto Mindestbestellwert sowie mindestens ein Flächenbundesland je Auftrag. Die Ströer-Standby-Preisliste 2026 regelt außerdem, dass die Einsatzdauer von Standby-Leistungen mindestens drei Monate beträgt. Ein Auftrag unter dieser Grenze ist keine Sonderkondition, sondern ein anderer Vertrag. Schreiben Sie den Wert als Zahl und die Laufzeit mit Startdatum. Halten Sie außerdem fest, wer die Einhaltung prüft und wo der Nachweis abgelegt wird.

Rücktritt und Ausstieg früh regeln

Die CLP-Preisliste nennt als Buchungsdetail eine Rücktrittsfrist von 60 Tagen vor Aushangbeginn. Wer später absagt, trägt das Risiko. Diese Frist gehört ausgeschrieben in die Vereinbarung, sonst gilt im Zweifel die Preisliste. Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihren Auftrag Kampagnen- oder Dauerwerbung gilt: Die CLP-Preisliste 2026 verweist dafür auf zwei getrennte AGB-Werke, gestaffelt nach Mindestlaufzeit unter oder ab sechs Monaten. Vermerken Sie, ab wann die Frist läuft und in welcher Form die Absage zugehen muss.

Gültigkeitsstand und Vorbehalte dokumentieren

Die ARD-MEDIA-Preise 2026 tragen den Stand Oktober 2025 und gelten ab 1. Januar 2026. Die ARD-MEDIA-Preistabelle 2026 enthält den Hinweis "Irrtümer und Änderungen vorbehalten". Ohne Datum ist später nicht entscheidbar, welche Fassung Vertragsgrundlage war. Notieren Sie zusätzlich, welche AGB gelten und wer sie beigefügt hat. Vermerken Sie auch, auf welchen Stand sich die zitierten Preise beziehen.

Ausschlüsse und Commitment-Regeln trennen

Standby-Motive dürfen laut Preisliste keine zeitliche oder örtliche Begrenzung haben. Die Selektion einzelner Standorte ist ausgeschlossen. Beim Paket ARD MEDIA Pop+Pod unterscheidet die Preisliste ausdrücklich zwischen commitmentbildend und commitmentfähig: Der Radioanteil ist beides, der Podcastanteil nur commitmentbildend. Wer diese Unterscheidung übergeht, bindet sich falsch. Notieren Sie solche Ausschlüsse getrennt von den Preisangaben, damit sie bei Änderungen sichtbar bleiben.

Checkliste für die schriftliche Vereinbarung

Pflichtfeld Beispiel aus den Quellen
Preis und Bezugsgröße Netzpreis pro Woche oder Ø-Preis 30 Sek.
Mindestbestellwert 10.000,00 € netto Standby
Laufzeit mindestens 3 Monate Standby
Rücktritt 60 Tage vor Aushangbeginn
Gültigkeitsstand Stand Oktober 2025, gültig ab 1. Januar 2026
Ausschlüsse keine örtliche oder zeitliche Bindung

Musterklausel, keine gesetzliche Pflicht: "Es gilt ein Mindestbestellwert von 10.000,00 € netto je Auftrag. Die Laufzeit beträgt mindestens drei Monate ab Aushangbeginn." Solche Sätze sind Beispiele aus den zitierten Preislisten und ersetzen keine Rechtsberatung. Passen Sie die Beträge an Ihre eigene Preisliste an und lassen Sie den Entwurf vor Vertragsschluss prüfen.

Vom Listenpreis zur geprüften Vereinbarung rechnen

Die Vereinbarung wird erst dann nachprüfbar, wenn die Rechenkette offen aufgeschrieben ist. Bauen Sie dafür eine eigene Brücken-Tabelle auf, deren Zeilen Sie kopieren und mit echten Zahlen füllen. Ein ausdrücklich fiktives Beispiel zeigt die Logik: Angenommen, ein Listenpreis von 1.000,00 € wird mit einem Rabatt von 20 Prozent vereinbart, so ergeben sich 800,00 € als rabattierter Ausgangsbetrag. Davon wären weitere Nachlässe nur noch getrennt zu dokumentieren.

Bei Radioaufträgen kommt eine zweite Stufe hinzu. Die Abrechnung von ARD MEDIA gewährt einer berechtigten Agentur einen Nachlass von 15 Prozent auf den Nettorechnungsbetrag, also auf den Bruttoeinschaltpreis ohne Umsatzsteuer und abzüglich gewährter Rabatte. Das gilt nicht für jeden Kunden: Die Agentur muss ihre werbliche Beratung nachweisen. Im fiktiven Beispiel wären bei 800,00 € Nettorechnungsbetrag nach Agenturnachlass 680,00 € zu zahlen, vor Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird separat auf den gültigen Satz gerechnet, nicht in die Rabattbasis einkalkuliert.

Halten Sie deshalb drei Dinge getrennt fest: den Tarifbrutto-Listenpreis, jeden vereinbarten Rabatt mit seiner Ausgangsbasis und den Nachlass nur für nachgewiesene Agenturen. Nur so bleibt für eine spätere Prüfung sichtbar, welche Stufe welche Grundlage hatte.

Häufige Fragen

Muss eine Sonderkondition schriftlich sein? Die ausgewerteten Preislisten enthalten dazu keine Regel. Sie verweisen nur auf ihre AGB. Eine schriftliche Fassung ist trotzdem sinnvoll, weil sie Preis, Laufzeit und Rücktrittsfrist beweisbar macht. Klären Sie vorab, wer die Vereinbarung unterschreibt und wo das Dokument abgelegt wird.

Was passiert, wenn der Aushang nicht zum Wunschtermin startet? Die Standby-Preisliste schließt eine Garantie ausdrücklich aus. Der Aushang erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeiten, eine Unterlieferung ist möglich. Halten Sie im Vertrag fest, wie mit einer Unterlieferung umgegangen wird.

Welche Preise sind netto, welche brutto? Die Ströer-Preislisten weisen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Die ARD-MEDIA-Beträge sind Listenpreise in Euro brutto, also Tarifbrutto. Dieses brutto ist jedoch kein umsatzsteuerlich korrigierter Endpreis: Die Abrechnung von ARD MEDIA verlangt Abschläge auf den Bruttoeinschaltpreis ohne Umsatzsteuer. Halten Sie die Umsatzsteuer getrennt fest.

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